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Screenshot Marktstammdatenregister © BundesnetzagenturIm Marktstammdatenregister (MaStR) müssen alle Photovoltaik-Anlagen, Solarstromspeicher und BHKW eingetragen werden © Bundesnetzagentur
Screenshot Marktstammdatenregister © BundesnetzagenturIm Marktstammdatenregister (MaStR) müssen alle Photovoltaik-Anlagen, Solarstromspeicher und BHKW eingetragen werden © Bundesnetzagentur
PV-Anlagen, Solarstromspeicher und BHKW müssen eingetragen werden

Marktstammdatenregister: Eintrag von Photovoltaik-Anlagen Pflicht

Update 1.4.2024: Auch sogenannte Balkonkraftwerke müssen im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Seit dem 1. April 2024 ist das deutlich einfacher: Anlagenbetreiber müssen neben den Angaben zu ihrer Person nur noch fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen. Vorher waren es rund 20 Angaben. Neben dieser Entbürokratisierung bei der Registrierung wurde auch die Nutzerführung im System modernisiert.

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Das MaStR ersetzt mehrere alte Register wie das Anlagenregister und das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur und gibt so einen abschließenden Überblick über die Anlagen im deutschen Stromnetz.

Welche Anlagen müssen eingetragen werden?
Eigentümer, die eine Photovoltaik-Anlage, einen Solarstromspeicher oder ein BHKW betreiben, müssen ihre Anlage in das Marktstammdatenregister (MaStR) eintragen.

Bis wann muss meine Photovoltaik-Anlage im Marktstammdatenregister eingetragen werden?
Eine Neuanlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme online im Marktstammdatenregister eingetragen werden.

Übrigens: Wer seine Anlage nicht persönlich registrieren kann, kann auch eine andere Person (Familie, Installateur, Dienstleister usw.) bevollmächtigen.

Welche Daten muss ich im Marktstammdatenregister eintragen?
Im Marktstammdatenregister werden ausschließlich Stammdaten eingetragen. Dazu gehören beispielsweise Standortdaten, Kontaktinformationen, technische Anlagendaten, Unternehmensform. Damit Eigentümer alle Daten zur Hand haben, können sie die Registrierungshilfen und Video-Anleitungen der Bundesnetzagentur nutzen.

Was passiert, wenn ich meine Photovoltaik-Anlage nicht rechtzeitig ins Register eintrage?
Wird die Anlage nicht fristgerecht eingetragen, verlieren die Eigentümer schlimmstenfalls einen Teil ihres Anspruchs auf die Einspeisevergütung nach EEG. Sie erhalten dann nicht den vollen Betrag für eingespeisten Strom. Deshalb ist der Eintrag unverzichtbar. Übrigens müssen auch Anlagen, die keine Vergütung erhalten, eingetragen werden! Sonst kann ein Bußgeld drohen.

Das Register steht online unter www.marktstammdatenregister.de.
 

 

 


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